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Beförderung der Gel- und AGM-Batterien von Mastervolt

Die Gel- und AGM-Batterien von Mastervolt gelten als auslaufsichere Batterien. Deshalb fallen sie nicht unter die Dangerous Goods Regulations (Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter), die die Beförderung auf der Straße, auf der Schiene, auf See oder in der Luft regeln. Sie können also schnell und relativ günstig an jeden Ort der Welt verschickt werden.

Beförderung der Lithium-Ionen-Batterien von Mastervolt

Die ordnungsgemäße Beförderung von Lihium-Ionen-Batterien erfordert besondere Sorgfalt. Die Lithium-Ionen-Batterien von Mastervolt sowie deren Verpackung haben alle hierfür erforderlichen Sicherheitsprüfungen durchlaufen, die durch die Vereinten Nationen und die Verkehrsbehörden (sowohl Straße, Schiene, See als auch Luft) vorgeschrieben sind. Im Folgenden sind die diesbezüglichen technischen Einzelheiten aufgeführt.

Die Lithium-Ionen-Batterien von Mastervolt wurden gemäß dem UN Handbook of Tests and Criteria (UN Handbuch der Prüfungen und Kriterien), Teil III, Unterabschnitt 38.3 (ST/SG/AC.10/11/Rev.5) geprüft. Hinsichtlich der Beförderung fallen die Batterien unter die Kategorie UN3480, Klasse 9, Verpackungsgruppe II, und müssen in Übereinstimmung mit dieser Vorschrift befördert werden. Dies bedeutet, dass sie für den Transport über Land und auf See (ADR, RID & IMDG) gemäß der Verpackungsanweisung P903 gepackt werden müssen und für den Transport in der Luft (IATA) gemäß der Verpackungsanweisung P965.

Die Original-Verpackung der Mastervolt Lithium-Ionen-Batterien stimmt mit diesen Anweisungen überein.

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